Insolvenzantrag richtig stellen: Geschäftsführung behalten

1. Juli 2011 von redaktion

Das Schrecklichste, was einem Unternehmer passierten kann ist der Insolvenzantrag. Denn bei Zahlungsunfähigkeit kann auch der beste Geschäftsführer nicht kalkulieren, was ihm und seinem Geschäft nach dem Insolvenzantrag passiert. Dies sind Risiken, die man vermeiden kann und dabei hilft die Bundesregierung.

Stets gefürchtet, oft zu später gestellt: Der Insolvenzantrag ist eigentlich dann zu beantragen wenn die Zahlungsunfähigkeit droht. Nicht, wenn sie bereits eingetreten ist. Doch die Praxis zeigt, dass es häufig anders aussieht. Oft wird die Grenze zwischen drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit gar nicht erkannt. Unternehmen scheuen sich vor der Beantragung einer Insolvenz auch, weil sie erstens nicht wissen, was die Zukunft bringt, zweitens das Image leidet, drittens Alternativen nicht möglich erscheinen.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind nur schwer in der Lage zu erkennen, wann die Grenze zwischen Drohung und Gefahr überschritten ist. Sie stellen den Insolvenzantrag meistens viel zu spät. Psychologisch ist dieser Umstand durchaus erklärbar: Wer größtenteils in sein Unternehmen investierte, kann schlecht die Reißleine ziehen.  Auch die Angst vor dem Imageverlust ist groß, obwohl in vielen Fällen externe Ursachen die größte Rolle bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spielen.

Allerdings kann man nur Mut machen. Denn Angst um das persönliche Ansehen ist fehl am Platz. Denn schließlich kann ein Unternehmer für das Stornieren von Aufträgen ebenso wenig wie für Zahlungsausfälle. Die Angst vor dem sozialem Abstieg ist ebenfalls unbegründet. Meistens schafft man als Unternehmer nach der Insolvenz den Neustart, man profitiert sogar aus Erfahrungen, die man während der Insolvenzphase gewonnen hat. Ein Problem aber ist die deutsche Mentalität. Während es in den USA nichts anrüchiges ist zu scheitern, tun sich die Deutschen damit etwas schwerer. Dabei ist eine Insolvenz ja eigentlich nichts weiter als eine Episode des Unternehmertums.

Quelle: mittelstanddirekt

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Privatinsolvenzen in Deutschland: Experten erwarten mit 140.000 insolventen Bundesbürgern neuen Rekordwert für 2010

1. Juli 2010 von admin

Insolvenz-Agentur Kent, Marktführer für Restschuldbefreiung in England, sieht keine rasche Änderung des Insolvenzrechts in Deutschland / Brüderle will Restschuldbefreiung in Deutschland auf drei Jahre halbieren.

Düsseldorf (Deutschland), Kent (United Kingdom), 30.06.2010 – Aktuell scheint die Konjunktur in Deutschland langsam wieder an Fahrt zu gewinnen. Den erfreulichen Zahlen vom Arbeitsmarkt steht die rasant steigende Zahl von Privat- und Firmeninsolvenzen entgegen. Allein im ersten Halbjahr 2010 verzeichneten die Experten von Creditreform 54.780 Verbraucherinsolvenzen – ein Zuwachs um 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Und die Zahl könnte weiter zunehmen: So erwartet Bürgel Wirtschaftsinformationen bis Jahresende sogar 140.000 Privatinsolvenzen und damit einen völlig neuen Rekordhöchstwert. „Diese Werte sind höchst erschreckend, aber wenig überraschend”, sagt Dr. Gert van Braacht, ein Experte der Insolvenz-Agentur Kent (http://www.insolvenz-agentur.com), der seit Jahren in Verschuldung geratene Mandanten bei der Privatinsolvenz in England begleitet.

Das Verfahren der Restschuldbefreiung in England bietet vor allem den Vorteil, dass es im Idealfall schon nach zwölf Monaten abgeschlossen sein kann. „Wenn der Bundeswirtschaftsminister jetzt eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode im deutschen Insolvenzrecht ankündigt, macht das durchaus Hoffnung, dass das deutsche Insolvenzrecht irgendwann mal wieder europaweit wettbewerbsfähig sein wird”, so van Braacht weiter. Mit einer ganz schnellen Veränderung der Gesetzeslage rechnet er angesichts der anstehenden Sommerpause und der Zerstrittenheit der Koalition nicht. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte kürzlich angekündigt, man werde die Dauer der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbieren.

Die Insolvenz-Agentur Kent unterstützt Mandanten aus Deutschland unter bestimmten Bedingungen bei der kompletten Abwicklung der Restschuldbefreiung in England. In den meisten Fällen ist das Insolvenzverfahren dann nach zwölf Monaten abgeschlossen – und ein Neustart für die oft unverschuldet in Not geratenen Freiberufler wie Anwälte, Ärzte oder Apotheker in Deutschland oder England möglich. Zur Begleitung der Mandanten greift die Insolvenz-Agentur Kent auf eine große Anzahl an Experten zurück.

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Keine rechtliche Unsicherheit bei Privatinsolvenz: „Eine Pseudo-Verlegung des Wohnsitzes gibt es bei uns nicht!“

31. Mai 2010 von admin

Die Insolvenz Agentur Kent unterstützt ihre Mandaten bei der geordneten Privatinsolvenz in England.

Düsseldorf, Kent (UK), 31.05.2010 – Mandanten der Insolvenz-Agentur Kent, marktführender Spezialist für die Privatinsolvenz in England, drohen keinerlei rechtliche Folgen durch die Inanspruchnahme der Restschuld-befreiung in England. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach England nachgewiesen und von den Behörden nachvollzogen werden kann. „Eine Pseudo-Verlegung an einen Briefkasten-Wohnsitz in England gibt es bei uns nicht“, betont ein Sprecher der Insolvenz-Agentur
Kent.

Die Insolvenz-Agentur konzentriert sich auf Mandanten, die in Deutschland finanziell in Schwierigkeiten geraten sind. Der Dienst-leister versucht den Wünschen der Kunden gerecht zu werden und sucht für diese entsprechende Immobilien für die Zeit der Insolvenz bzw. für die weitere Zukunft in England. Für den Anfang bietet die Insolvenz-Agentur Kent ein Gästehaus an, um den Start in England zu erleichtern. Darüber hinaus sorgt die Insolvenz-Agentur Kent dafür, dass die Mandanten wie Ärzte oder Apotheker in England einer regulären Beschäftigung nachgehen können. „Bei uns in Kent ist es richtig schön – viele unserer Mandanten kommen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens regelmäßig hierher oder bleiben gleich hier. Die Zelte in Deutschland zumindest vorübergehend abzubrechen ist auch dank bestem Service und hervorragender Infrastruktur nur noch eine geringe Hürde.“

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Privatinsolvenz zum Festpreis: Insolvenz-Agentur übernimmt auch Mandanten in Deutschland

14. April 2010 von admin

Die Insolvenz-Agentur GmbH & Co. KG erschließt den deutschen Markt und erweitert ihr Produktportfolio.

Düsseldorf, Kent (United Kingdom), 14.04.2010 – Die Insolvenz-Agentur Kent, marktführender Spezialist für die Privatinsolvenz in England, begleitet ab sofort auch Mandanten beim geordneten Insolvenz-Verfahren in Deutschland. Damit erweitert die Insolvenz Agentur GmbH & Co. KG, die bereits seit einigen Monaten eine Niederlassung auf der Königsallee in Düsseldorf betreibt, aufgrund der großen Anfrage erneut ihr Beratungsportfolio.

Die Insolvenz-Agentur verfügt über eine Reihe von Beratern aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und begleitet alle Mandaten – auch in Deutschland – bei allen notwendigen Maßnahmen, Amtsgängen und Verfahren. Nach wie vor gibt es Mandaten, die aufgrund familiärer Gründe oder anderer Hindernisse, die schnellere Privatinsolvenz in England ablehnen. Genau diesem Kundenkreis bietet die Insolvenz-Agentur nun die „Privatinsolvenz zum Festpreis“, d.h. der Festpreis wird nach dem ersten Kundengespräch vereinbart und es entstehen keine weiteren Kosten.

Die Insolvenz-Agentur ist von Düsseldorf aus bundesweit tätig und übernimmt ab sofort Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet. Für Mandanten, die das schnellere Insolvenzverfahren in England bevorzugen, bleibt alles beim alten: Das Rundum-Sorglos-Paket gilt natürlich auch weiterhin.

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