Urteil schafft Rechtssicherheit bei der Festlegung des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe

3. Juli 2011 von redaktion

Ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn muss dann versteuert werden, wenn ein Handwerksbetrieb aufgegeben oder veräußert wird. Doch wann gilt ein Betrieb als insolvent und nicht mehr geschäftsfähig? Das Finanzgericht Münster stellt dies in einen aktuellen Urteil klar.

Ein Unternehmen, das Insolvenz angemeldet hatte, wurde auf eine neue Firma umstrukturiert – der ursprüngliche Gewerbebetrieb konnte nicht mehr fortgesetzt werden. Das entstandene Problem: Es wurde ein nicht verkäufliches Grundstück zurückbehalten, dies stand unter Zwangsverwaltung. Eine Aufgabeerklärung gab es vom Unternehmen nicht.

Das Finanzamt und das Finanzgericht Münster gingen jedoch trotz dieser fehlenden Aufgabeerklärung von einer Betriebsaufgabe aus. Das insolvente Unternehmen musste eine Aufgabebilanz und eine Abgabenerklärung vorlegen. So stellte es das Finanzgericht im Urteil vom 08.04.2011, Az. 12 K 4487/07 F fest. Sobald ein Betrieb nicht mehr die vorgesehenen Aufgaben erledigen kann, gilt er als insolvent.

Für den Fall dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, sollte ein gemeinsames Gespräch mit dem Steuerberater anberaumt werden. Dann kann man gemeinsam ermitteln, wann die steuerlich günstigste Zeit für eine Betriebsaufgabe ist. Die Umstrukturierungsmaßnahmen sollten also nach Möglichkeit erst in dem Jahr erfolgen.

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

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Insolvenzantrag richtig stellen: Geschäftsführung behalten

1. Juli 2011 von redaktion

Das Schrecklichste, was einem Unternehmer passierten kann ist der Insolvenzantrag. Denn bei Zahlungsunfähigkeit kann auch der beste Geschäftsführer nicht kalkulieren, was ihm und seinem Geschäft nach dem Insolvenzantrag passiert. Dies sind Risiken, die man vermeiden kann und dabei hilft die Bundesregierung.

Stets gefürchtet, oft zu später gestellt: Der Insolvenzantrag ist eigentlich dann zu beantragen wenn die Zahlungsunfähigkeit droht. Nicht, wenn sie bereits eingetreten ist. Doch die Praxis zeigt, dass es häufig anders aussieht. Oft wird die Grenze zwischen drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit gar nicht erkannt. Unternehmen scheuen sich vor der Beantragung einer Insolvenz auch, weil sie erstens nicht wissen, was die Zukunft bringt, zweitens das Image leidet, drittens Alternativen nicht möglich erscheinen.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sind nur schwer in der Lage zu erkennen, wann die Grenze zwischen Drohung und Gefahr überschritten ist. Sie stellen den Insolvenzantrag meistens viel zu spät. Psychologisch ist dieser Umstand durchaus erklärbar: Wer größtenteils in sein Unternehmen investierte, kann schlecht die Reißleine ziehen.  Auch die Angst vor dem Imageverlust ist groß, obwohl in vielen Fällen externe Ursachen die größte Rolle bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit spielen.

Allerdings kann man nur Mut machen. Denn Angst um das persönliche Ansehen ist fehl am Platz. Denn schließlich kann ein Unternehmer für das Stornieren von Aufträgen ebenso wenig wie für Zahlungsausfälle. Die Angst vor dem sozialem Abstieg ist ebenfalls unbegründet. Meistens schafft man als Unternehmer nach der Insolvenz den Neustart, man profitiert sogar aus Erfahrungen, die man während der Insolvenzphase gewonnen hat. Ein Problem aber ist die deutsche Mentalität. Während es in den USA nichts anrüchiges ist zu scheitern, tun sich die Deutschen damit etwas schwerer. Dabei ist eine Insolvenz ja eigentlich nichts weiter als eine Episode des Unternehmertums.

Quelle: mittelstanddirekt

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Apotheker vermeiden Insolvenz: Neue Geschäftsideen für die Branche gesucht

von redaktion

Mehr und mehr Apotheken stehen in Hessen vor der Insolvenz. Um den Trend der Umsatzeinbußen zu stoppen werden neue Geschäftsfelder gesucht. Alleine in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres mussten 20 Apotheken Insolvenz anmelden. Gesundschrumpfen oder Sterben der Branche? Peter Homann, Vorsitzender des hessischen Apothekerverbands sieht das nicht so: Mancher Betrieb rechne sich einfach nicht. „Der geht in die Insolvenz oder ist nicht zu verkaufen, wenn der Inhaber aus Altersgründen aufgeben muss.“ Doch im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen der verkauften Packungen um knapp drei Prozent in Hessen gesunken. Der Gesamtumsatz stieg auch nur um 50 Millionen Euro auf knapp 3 Milliarden.

Apotheken, die kurz vor der Insolvenz stehen, suchen in Hessen nach neuen Geschäftsfeldern. Das sogenannte „Zukunftskonzept“, ausgearbeitet von Apothekern und der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene ist eine neue Einnahmequelle. Apotheker und Hausarzt bilden hier gegen Honorar ein Team, dass die Einnahme von Medikamenten mehrfach-kranker Patienten überwacht.

Apotheken in Hessen sind bisher auch vor der Insolvenz verschont geblieben, weil Hessen weniger den Sparzwang der Bundesregierung spürt. Doch Hessen holt laut einer Mitteilung der Techniker Krankenkasse auf. Vergangenes Jahr  verschrieben die niedergelassenen Ärzte Arznei im Wert von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die Steigerung liege damit nur um neun Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 6 Prozent.

Quelle: fr-online

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