Bundesregierung plant 8-jährige Wohlverhaltensphase

14. Juli 2010 von admin

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand: März 2006) sieht wesentliche Änderungen des Rechts der Restschuldbefreiung durch Schaffung eines sog. Entschuldungsverfahrens vor. Dieses soll für völlig mittellose Schuldner gelten, also dort, wo die Vorschaltung eines letztlich für den Staat teuren Insolvenzverfahrens sinnlos erscheint. Die Wohlverhaltensphase soll dabei auf acht Jahre verlängert werden, jedoch mit Verkürzungsmöglichkeit auf sechs Jahre.

PDF – Gesetzesentwurf der Bundesregierung

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